Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit hat mit der GEMA und der MPLC (Motion Picture Licensing Corporation) einer Gesellschaft zur Filmlizenzierung, Rahmenvereinbarungen abgeschlossen.
GEMA:
Der GEMA-Rahmenvertrag WR-OKJE deckt mit einer jährlichen Zahlung die übliche Musiknutzung in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugend- arbeit ab.
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MPLC:
Mit der MPLC wurde ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der eine sogenannte "Schirmlizenz" bietet, mit der beliebig viele Filme vor beliebig vielen Zuschauern gezeigt werden dürfen.
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